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09.10.2025

Newsletter vom 09.10.2025 – Erinnerung Ausbildungsplan berufsspezialisierende Lehre

Sehr geehrte Kunden,

wir erinnern, dass im Zuge der berufsspezialisierende Lehre neben einem praktischen Teil (= Ausübung der Arbeit), auch eine theoretische Ausbildung vorgesehen ist, welche sich in einen berufsbezogenen und einen fächerübergreifenden Bereich aufteilt. Die vorgesehene Ausbildung ist zum einen im individuellen Ausbildungsplan der einzelnen Mitarbeiter festzuhalten und zum anderen mit Tagesberichten und Teilnahmebescheinigungen der externen Kurse zu dokumentieren.

 

Im Anhang finden Sie die Vorlage, welche die Provinz Bozen auf ihrer Seite https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1041284 zur Verfügung stellt. Bitte den Ausbildungsplan und eventuelle Teilnahmebescheinigungen von externen Kursen aufbewahren, da diese bei eventuellen Kontrollen vorgewiesen werden müssen und bei Verstößen die Aberkennung des Lehrverhältnisses (inklusive Rückzahlung der INPS-Beiträge) zur Folge haben kann.

 

Für weitere Fragen stehen wir jederzeit zu Ihrer Verfügung.

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07.08.2025

Newsletter vom 07.08.2025 – Bonus Mamme 2025

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

der neue "Bonus Mamme 2025" sieht, laut Gesetzesdekret Nr. 95/2025, anstelle der ursprünglich vorgesehenen Beitragsbefreiung für erwerbstätige Mütter (eingeführt mit dem Haushaltsgesetz 2025), einen Bonus in Höhe von 40 Euro pro gearbeitetem Monat vor. Dieser Betrag wird einmalig am Jahresende ausgezahlt.

Der Bonus ist ausschließlich für das Jahr 2025 vorgesehen.

Anspruch auf den Bonus haben selbstständig oder angestellt tätige Mütter (ausgenommen Hausangestellte), die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • ein Jahreseinkommen von nicht mehr als 40.000 Euro,
  • Mütter von zwei Kindern, wobei das jüngste Kind nicht älter als 10 Jahre sein darf,
  • oder, sofern nicht unbefristet angestellt, Mütter von mindestens drei Kindern, wobei das jüngste Kind nicht älter als 18 Jahre sein darf.

Ausgeschlossen vom Bonus sind Mütter mit unbefristetem Arbeitsvertrag und mindestens drei Kindern: diese profitieren weiterhin – wie bisher – von der Beitragsbefreiung bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro jährlich, gemäß dem Haushaltsgesetz 2024.

Die genauen Modalitäten zur Antragstellung und Umsetzung durch das INPS (Italienische Sozialversicherung) sind derzeit noch in Ausarbeitung.
Wir werden Sie diesbezüglich rechtzeitig informieren.

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24.07.2025

Newsletter vom 24.07.2025

Sehr geehrter Kunde,

hiermit teilen wir Ihnen folgendes mit:

 

1. Übermittlung der Arbeitsstunden für die Lohnausarbeitung

Für eine termingerechte Lohnausarbeitung der Julilöhne bitten wir Sie, uns die diesbezüglichen Arbeitsstunden Ihrer Mitarbeiter bis spätestens Freitag den 08.08.2025 zukommen zu lassen.

 

2. Schließung Büro - Notdienst vom 13.08.2025 bis einschließlich 27.08.2025

Im Zeitraum vom 13.08.2025 bis zum 27.08.2025 bleibt unser Büro wegen interner Umbauarbeiten geschlossen. Wir werden ausschließen per E-Mail unter notfall@whw.bz.it erreichbar sein. Es werden weder persönliche E-Mails gelesen, noch werden diese weiter geleitet, noch werden wir telefonisch erreichbar sein. Wir bitten um Verständnis.

 

WICHTIG:

 

Arbeitsunfälle: Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Unfallmeldung beim INAIL innerhalb 48 Stunden ab Erhalt des Unfallzertifikates durchgeführt werden muss. Andernfalls sind Verwaltungsstrafen in der Höhe bis zu 1.290,00 € vorgesehen. Deshalb bitten wir Sie uns die notwendigen Unterlagen sofort ab Erhalt zukommen zu lassen.

                                           

Personalmeldungen: Anmeldungen müssen mindestens einen Tag vor Beginn des Arbeitsverhältnisses über Pronotel2 beim Arbeitsamt gemacht werden. Andernfalls sind Verwaltungsstrafen bis zu 120,00 € vorgesehen. Deshalb möchten wir Sie bitten, uns die notwendigen Daten mindestens zwei Tage vorher mitzuteilen.

Möchten Sie trotzdem einen Mitarbeiter außerhalb unserer Öffnungszeiten melden, bitten wir Sie diesen mittels UNIURG einen Tag vor effektiven Arbeitsbeginn zu melden. Dazu gibt es folgende Neuigkeiten:

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Da sie für Meldungen über ProNotel2 einen SPID benötigen, können Sie, falls Sie nicht im Besitz eines SPID sind, das UNIURG-Formular über folgenden Link übermitteln:

https://arbeit.provinz.bz.it/de/uniurg

 

3. Übermittlung Zahlungsvordruck F24

Wir möchten Sie daran erinnern, das der einheitliche Zahlungsvordruck F24 mit 20.08.2025 übermittelt wird (anstelle vom 16ten eines jeden Monats).

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