Fälligkeiten
16.02.2023
Einzahlung Lohnsteuern und Sozialbeiträge
16.02.2023
Laborfonds - Hinterlegung Abfertigung
mittels Mod. F24
16.02.2023
Einzahlung Lohnsteuern und Sozialbeiträge
mittels Mod. F24
News
20.01.2023
Newsletter vom 20.01.2023
Sehr geehrter Kunde,
anbei senden wir Ihnen unser aktuelles Rundschreiben, um Sie über wichtige Neuerungen des Haushaltsgesetzes 2023 zu informieren.
Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Benzinbonus von € 200, welcher auch im heurigen Jahr den lohnabhängigen Mitarbeitern in Form von Tankgutscheinen zuerkannt werden kann und nicht zur Höchstgrenze der Sachentlohnungen gezählt werden muss, für 2023 bestätigt wurde.
Der maximal zulässige Höchstwert von steuer- und abgabenfreien Sachentlohnungen (fringe benefit), welcher 2022 auf 3.000 € angehoben worden ist, kehrt im Jahr 2023 wieder auf den üblichen Wert von € 258,23 zurück.
Für Rückfragen stehen wir natürlich jederzeit zu Ihrer Verfügung.
Rundschreiben
27.01.2023
RS 2/2023 - Erstellung Vordruck CU 2023
Sehr geehrter Kunde,
im Anhang übermitteln wir Ihnen unser Rundschreiben bezüglich der Erstellung des Vordruckes CU 2023 und bitten Sie die notwendige Dokumentation uns innerhalb 10.02.2023 zukommen zu lassen.