Wir machen Arbeitsrecht
verständlich.

Helmut Weissenegger

Arbeitsrechtsberater

Viele machen Alles.
Wir machen Arbeitsrecht.

Ewald Hinrichs

Arbeitsrechtsberater

Wir denken 
in Lösungen.

Michael Weissenegger 

Arbeitsrechtsberater

Wir denken 
in Lösungen.

Reinhard Wellenzohn

Arbeitsrechtsberater

Fälligkeiten

16.06.2023

Laborfonds - Hinterlegung Abfertigung

mittels Mod. F24

16.06.2023

Einzahlung Lohnsteuern und Sozialbeiträge

mittels Mod. F24

16.06.2023

Fondo Est, Sani-Fonds, EBNA, Cadiprof - Einzahlung

mittels Mod. 24

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News

12.05.2023

Newsletter vom 12.05.2023

Sehr geehrter Kunde,

da viele Lehrlinge in den kommenden Monaten die Lehrabschlussprüfung absolvieren werden, möchten wir Sie nochmals auf die von der Provinz Bozen ausgeschriebene Ausbildungsprämie für Lehrlinge aufmerksam machen. Die Prämie kann von Unternehmen, freiberuflich Tätigen und Selbständigen aus den Bereichen Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Tourismus und Landwirtschaft beansprucht werden, die Lehrlinge gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a) des Landesgesetzes vom 4. Juli 2012, Nr. 12,) „Ordnung der Lehrlingsausbildung“, ausbilden und zur Abschlussprüfung begleiten.

Folgende Voraussetzungen sind dabei zu berücksichtigen:

  • Absolvierung der gesamtem vorgesehenen Lehrzeit
  • Bestandene Lehrabschlussprüfung
  • Mindestens 50% der vorgesehenen Lehrzeit im antragstellenden Betrieb absolviert.

Der Lehrbetrieb muss den entsprechenden Antrag innerhalb von 90 Tagen nach erfolgreicher Abschlussprüfung des Lehrlings beim zuständigen Landesamt einreichen. Mittels Eigenerklärung wird dabei bestätigt, dass die oben angeführten Voraussetzungen gegeben sind.

Nähere Informationen und Kontakte entnehmen Sie bitte unter nachfolgendem Link: Dienst | CIVIS, das neue Südtiroler Bürgernetz: Prämie für die Ausbildung von Lehrlingen

Eine weitere erwähnenswerte Initiative hat die Landesregierung am 18. April 2023 mit den Richtlinien für die Förderungen von Vereinbarkeitsprojekten genehmigt: Unternehmerinnen, Selbstständige und Freiberuflerinnen mit weniger als 10 MitarbeiterInnen wird die Möglichkeit eingeräumt, sich im Rahmen einer Schwangerschaft, Mutterschaft, oder für die Kindererziehung temporär von einem/r Experten/in vertreten zu lassen.

Als Beitrag sind maximal 20.000€ für eine Vertretung vorgesehen, mit einer Höchstdauer von 18 Monaten (evtl. bis 24 Monate verlängerbar). Vertretungen durch den Ehegatten/Lebensgefährten oder einen Verwandten bis zum zweiten Grad sind dabei nicht zulässig.

Der Beitragsantrag muss vor dem Vertretungszeitraum und jedenfalls bis zum 31.12.2023 eingereicht werden.

Nähere Informationen und Kontakte entnehmen Sie bitte unter nachfolgendem Link:  Dienst | CIVIS, das neue Südtiroler Bürgernetz: Maßnahmen für Projekte zur Vereinbarkeit für Unternehmerinnen und Selbstständige

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Publikationen

17.11.2022

3000€-Bonus

Beitrag Radio RAI-Südtirol zum 3000€-Bonus

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Rundschreiben

14.03.2023

RS 4/2023 - Mitteilung über Schwerstarbeiter

Sehr geehrter Kunde,

anbei übermitteln wir Ihnen unser Rundschreiben bezüglich der Mitteilung über die Schwerstarbeiter mit Fälligkeit 31.03.2023.

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