Fälligkeiten
16.06.2022
Laborfonds - Hinterlegung Abfertigung
mittels Mod. F24
16.06.2022
Einzahlung Lohnsteuern und Sozialbeiträge
mittels Mod. F24
16.06.2022
Fondo Est, Sani-Fonds, EBNA, Cadiprof - Einzahlung
mittels Mod. 24
News
19.05.2022
Newsletter vom 19.05.2022 – Benzin-Bonus
Sehr geehrter Kunde,
für private Arbeitgeber wurde die Möglichkeit geschaffen, ihren Mitarbeitern für das Jahr 2022 einen Tankgutschein in Höhe von maximal 200 Euro zu gewähren. Der Betrag ist steuer- und beitragsbefreit. Ausgeschlossen bleiben Selbständige sowie Mitarbeiter im öffentlichen Sektor. Der Betrag dieses neuen Tankgutscheins zählt nicht zum Limit von 258,23 Euro, welches normalerweise für die steuer- und beitragsbefreite Zurverfügungstellung von Einkaufs- und Warengutscheinen gilt (fringe benefit). So kann z.B. ein Betrieb, welcher auf Basis der bisherigen Regelung seinen Mitarbeitern bereits Tankgutscheine in Höhe von 258,23 Euro pro Kopf und Jahr gewährt hat, den individuellen Betrag für Tankgutscheine nun auf maximal 458,23 Euro anheben. Sollten Sie Ihren Arbeitnehmern den Tankgutschein gewähren, so möchten wir Sie bitten uns den diesbezüglichen Betrag mitzuteilen, damit wir den Lohnstreifen entsprechend ausarbeiten können. Höchstwahrscheinlich muss der Betrag im CU 2023 separat ausgewiesen werden.
Publikationen
15.03.2016
Ab 12.03.2016 Kündigungen nur mehr telematisch möglich
Beitrag RAI SÜDTRIOL - Tagesschau vom 14.03.2016