Wir machen Arbeitsrecht
verständlich.

Helmut Weissenegger

Arbeitsrechtsberater

Viele machen Alles.
Wir machen Arbeitsrecht.

Ewald Hinrichs

Arbeitsrechtsberater

Wir denken 
in Lösungen.

Michael Weissenegger 

Arbeitsrechtsberater

Wir denken 
in Lösungen.

Reinhard Wellenzohn

Arbeitsrechtsberater

Fälligkeiten

16.03.2026

Fondo Est, Sani-Fonds, EBNA, Cadiprof - Einzahlung

mittels Mod. 24

16.03.2026

Einzahlung Lohnsteuern und Sozialbeiträge

16.03.2026

Laborfonds - Hinterlegung Abfertigung

mittels Mod. F24

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News

20.01.2026

Newsletter vom 20.01.2026 - Wichtige Fälligkeiten

31.01.2026 Jahresmeldung Personalstand bezüglich Invaliden („collocamento obbligatorio“)

 

Arbeitgeber, welche zum 31.12.2025 mindestens 15 Mitarbeiter beschäftigt haben, sind verpflichtet innerhalb 31.01.2026 dem Arbeitsamt den Personalstand und eventuelle freie Stellen mitzuteilen. Führungskräfte, Lehrlinge und atypische Mitarbeiter sind von der Berechnung ausgenommen. Teilzeit-Beschäftigte werden nur im Verhältnis zu den geleisteten Wochenstunden berücksichtigt. Zudem sind gewisse Berufsgruppen wie Bauarbeiter, Busfahrer oder Pflegepersonal, saisonal Beschäftigte, usw. vom Gesetz ausgeschlossen. Sollte für Sie die Meldung verpflichtend sein, werden wir die entsprechende Meldung durchführen.

 

30.04.2026 Antrag Beitragsbegünstigung INPS bezüglich Gleichstellungszertifikat („parità di genere“)

Arbeitgeber, welche im Besitz des Zertifikates UNI/PdR 125:2022 für Gleichstellung zwischen Männer und Frauen sind (Art. 46-bis, GvD 198/06 – geändert mit Art. 4, Gesetz 162/21) sind, müssen uns dieses innerhalb 31.03.2026 zukommen lassen, damit wir den entsprechenden Antrag auf Beitragsreduzierung beim Online-Portal des INPS stellen können. Die Beitragsreduzierung beläuft sich auf 1% aller INPS-Beiträge zu Lasten des Arbeitgebers bis zum einem Maximum von 50.000 Euro pro Jahr.

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Publikationen

17.11.2022

3000€-Bonus

Beitrag Radio RAI-Südtirol zum 3000€-Bonus

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Rundschreiben

05.02.2026

RS 3/2026 - Antrag Inail Prämienreduzierung

Sehr geehrter Kunde,

 

anbei übermitteln wir Ihnen unser Rundschreiben bezüglich neuem Vordruck OT/23, mit welchem Sie um die Reduzierung der Versicherungsprämie beim INAIL ansuchen können.


Diese Reduzierung betrifft die durchgeführten Maßnahmen zur Vorbeugung von Arbeitsunfällen im Jahr 2025.

 

Für eine eventuelle Beratung beim Ausfüllen des Formulars bitten wir Sie, sich an Ihren Arbeitssicherheitsexperten zu wenden.

 

Wir ersuchen Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit entsprechender Dokumentation bis 13.02.2026 via E-Mail an Ihren Lohnsachbearbeiter zukommen zu lassen, um es termingerecht dem INAIL übermitteln zu können. Sollten Sie uns die Unterlagen bereits zugesandt haben, können Sie das vorliegende Rundschreiben als gegenstandlos betrachten.

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