Wir machen Arbeitsrecht
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Helmut Weissenegger

Arbeitsrechtsberater

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Wir machen Arbeitsrecht.

Ewald Hinrichs

Arbeitsrechtsberater

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Reinhard Wellenzohn

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Fälligkeiten

16.04.2026

Laborfonds - Hinterlegung Abfertigung

mittels Mod. F24

16.04.2026

Einzahlung Lohnsteuern und Sozialbeiträge

mittels Mod. F24

16.04.2026

Fondo Est, Sani-Fonds, EBNA, Cadiprof - Einzahlung

mittels Mod. 24

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News

07.04.2026

Newsletter vom 07.04.2026 – Informationsschreiben Smart Working

Sehr geehrte Kunden,

mit dem Gesetz Nr. 81/2017 wurde in Italien erstmals eine gesetzliche Grundlage für Smart Working geschaffen. Es handelt sich dabei nicht um einen eigenen Arbeitsvertrag, sondern um eine flexible Form der Arbeitsorganisation, bei der Ort und Zeit der Arbeitsleistung variabel gestaltet werden und digitale Arbeitsmittel zum Einsatz kommen.

Schon bisher waren Arbeitgeber gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 81/2017 verpflichtet, ihre im Smart Working tätigen Mitarbeiter einmal jährlich schriftlich über die mit der Tätigkeit verbundenen Risiken zu informieren. Allerdings war die Missachtung dieser Pflicht bislang nicht ausdrücklich mit Sanktionen verbunden.

 

Mit dem Gesetz Nr. 34/2026 (Art. 11) wird diese Verpflichtung ab dem 7. April 2026 verschärft und ausdrücklich in den Einheitstext zur Arbeitssicherheit (GVD Nr. 81/2008) aufgenommen – konkret in Art. 3, Abs. 7-bis. Damit gilt die Regelung künftig einheitlich für alle Arbeitgeber.

Die wichtigste Neuerung besteht darin, dass die unterlassene Information nun auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Bei Verstößen sieht Art. 55 Abs. 5 Buchst. c) GVD 81/2008 folgende Sanktionen vor:

  • Haftstrafe von 2 bis 4 Monaten, oder
  • Geldstrafe von 1.200 bis 5.200 Euro

 

Für die praktische Umsetzung kann weiterhin das vom INAIL bereitgestellte Standardformular im Anhang verwendet werden. Allerdings empfehlen wir Ihnen, die Ausarbeitung des Informationsschreibens in Absprache mit Ihrem Arbeitssicherheitsexperten durchzuführen und eventuelle Anpassungen vorzunehmen. Unser Partner in arbeitssicherheitstechnischen Fragen ist die Firma:

 

 

Für Rückfragen stehen wir jederzeit zu Ihrer Verfügung.

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Publikationen

17.11.2022

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Beitrag Radio RAI-Südtirol zum 3000€-Bonus

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Rundschreiben

11.03.2026

RS 5/2026 – Mitteilung über Schwerstarbeiter

Sehr geehrter Kunde,

anbei übermitteln wir Ihnen unser Rundschreiben bezüglich der Mitteilung über die Schwerstarbeiter mit Fälligkeit 31.03.2026.

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