Wir machen Arbeitsrecht
verständlich.

Helmut Weissenegger

Arbeitsrechtsberater

Viele machen Alles.
Wir machen Arbeitsrecht.

Ewald Hinrichs

Arbeitsrechtsberater

Wir denken 
in Lösungen.

Michael Weissenegger 

Arbeitsrechtsberater

Wir denken 
in Lösungen.

Reinhard Wellenzohn

Arbeitsrechtsberater

Fälligkeiten

16.09.2026

Laborfonds - Hinterlegung Abfertigung

mittels Mod. F24

16.09.2026

Einzahlung Lohnsteuern und Sozialbeiträge

mittels Mod. F24

16.09.2026

Fondo Est, Sani-Fonds, EBNA, Cadiprof - Einzahlung

mittels Mod. 24

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News

10.09.2026

Newsletter vom 10.09.2026 – Krankschreibung

Sehr geehrter Kunde,

 

das INPS hat mit Rundschreiben 92/2026 eine neue Regel zum Beginn der Krankschreibung veröffentlicht.

 

Ab dem 04.09.2026 gilt: Auch bei Untersuchung in der Arztpraxis (nicht nur bei Hausbesuchen) darf der Arzt den Tag vor der Untersuchung als Krankheitsbeginn eintragen, wenn:

  • Im Zertifikat im Feld „dichiara di essere amalato dal…” bzw. „der Arbeitnehmer erklärt, krank zu sein ab…“ der Vortag eingetragen ist, und
  • dieser Vortag kein Feiertag, Samstag oder Sonntag ist.

 

Dies gilt auch für Folge- bzw. Rückfallzertifikate.

 

Kurzer Hintergrund: Diese Möglichkeit, einen Tag zurückzudatieren, gab es bereits früher. Zeitweise war eine solche Rückdatierung bei Krankschreibungen nach Praxisbesuchen nicht

mehr möglich. Mit dem aktuellen Rundschreiben wird sie nun wieder neben den Hausbesuchen auch für Praxisbesuche erlaubt.

 

Wichtiger Hinweis: Es handelt sich um die derzeit gültige Regelung. Ob das INPS diese Auslegung beibehält oder künftig wieder ändert, ist offen. Wir empfehlen daher, diese Information

vorerst nur innerhalb der HR-Verantwortlichen zu teilen, um bei etwaigen künftigen Änderungen Missverständnisse zu vermeiden.

 

Für Rückfragen stehen wir jederzeit zu Ihrer Verfügung.

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Publikationen

17.11.2022

3000€-Bonus

Beitrag Radio RAI-Südtirol zum 3000€-Bonus

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Rundschreiben

03.07.2026

RS 10/2026 – Automatische Einschreibung in die Zusatzvorsorge ab 01.07.2026

Sehr geehrter Kunde,

 

anbei übermitteln wir Ihnen unser Rundschreiben bezüglich der automatischen Einschreibung in die Zusatzvorsorge bestimmter Arbeitnehmer.

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