Fälligkeiten
16.04.2026
Einzahlung Lohnsteuern und Sozialbeiträge
16.04.2026
Laborfonds - Hinterlegung Abfertigung
mittels Mod. F24
16.04.2026
Einzahlung Lohnsteuern und Sozialbeiträge
mittels Mod. F24
News
31.03.2026
Newsletter vom 31.03.2026 – Neuerungen Krankheit
Sehr geehrte Kunden,
mit März 2026 treten neue Bestimmungen im Zusammenhang mit krankheitsbedingten Abwesenheiten von Arbeitnehmern in Kraft. Künftig ist es nicht mehr möglich, Krankenstände ohne ärztliches Attest abzurechnen – auch wenn diese kürzer als 3 Tage dauern, und somit gänzlich vom Arbeitgeber (und nicht vom INPS) vergütet werden (sogenannte Karenzzeit).
Dem INPS müssen nämlich bereits ab dem ersten Krankheitstag die Daten des ärztlichen Zeugnisses, inklusive der dort angeführten PUC-Nummer, mitgeteilt werden.
Nicht durch ein ärztliches Attest belegte Abwesenheiten können daher künftig nicht mehr als Krankheit verbucht werden. In der Lohnabrechnung sind diese stattdessen folgendermaßen zu erfassen:
- unbezahlte Abwesenheit (eigentlich die richtige Variante),
- Urlaub oder
- bezahlte Abwesenheit zu Lasten des Arbeitgebers (de facto bekommt der Arbeitnehmer die Fehlstunden geschenkt).
Für die zusätzliche Meldung beim INPS müssen wir in Zukunft 10 Euro pro Lohnstreifen, welcher einen Krankheitsfall beinhaltet, verrechnen.
Wir erinnern daran, dass das ärztliche Attest bereits am ersten Krankheitstag ausgestellt werden muss, und nicht rückwirkend (außer bei Hausvisiten).
Für Rückfragen stehen wir jederzeit zu Ihrer Verfügung.
Rundschreiben
11.03.2026
RS 5/2026 – Mitteilung über Schwerstarbeiter
Sehr geehrter Kunde,
anbei übermitteln wir Ihnen unser Rundschreiben bezüglich der Mitteilung über die Schwerstarbeiter mit Fälligkeit 31.03.2026.

