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12.02.2024

Newsletter vom 12.02.2024 – Beitragsbefreiung für berufstätige Mütter (bonus mamme)

Dieser Bonus mit Gültigkeit ab dem 01. Januar 2024 (bis Ende 2026) besteht in einer 100%igen Befreiung vom Anteil der Sozialversicherungsbeiträge (IVS), die zu Lasten von berufstätigen Müttern mit drei oder mehr Kindern vorgesehen sind. Die Arbeitnehmerin muss dabei ein abhängiges, unbefristeten Arbeitsverhältnis haben. Die Befreiung ist bis zu dem Monat, in dem das jüngste Kind achtzehn Jahre alt wird, möglich.

Für den Monat Januar erfolgt die Anwendung rückwirkend, ab Februar dann monatlich mit jeder Lohnabrechnung.

Nur im Jahr 2024 kann die Befreiung auch von Müttern mit zwei Kindern in Anspruch genommen werden, und zwar bis zu dem Monat, in dem das jüngste Kind zehn Jahre alt wird.

Damit die Beitragsbefreiung angewandt werden kann, müssen die Arbeitnehmerinnen dem Arbeitgeber oder direkt dem INPS die Steuernummern der Kinder mitteilen.

Für die Mitteilung der Steuernummern bereiten wir eine entsprechende Eigenerklärung vor, die wir Ihnen in den kommenden Tagen zukommen lassen werden.

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18.01.2024

Newsletter vom 18.01.2024 - Wichtige Fälligkeiten

31.01.2024 Jahresmeldung der Leiharbeiter („somministrazione di lavoro“)

Arbeitgeber, welche Leiharbeiter beschäftigt haben, sind verpflichtet innerhalb 31.01.2024 eine Meldung an die repräsentativsten Gewerkschaftsvertretungen (ASGB, CISL, UIL, CGIL) des Landes zu tätigen. Sollten Sie im Jahr 2023 Leiharbeiter beschäftigt haben, ersuchen wir Sie mit uns Kontakt aufzunehmen.

31.01.2024 Jahresmeldung Personalstand bezüglich Invaliden („collocamento obbligatorio“)

Arbeitgeber, welche zum 31.12.2023 mindestens 15 Mitarbeiter beschäftigt haben, sind verpflichtet innerhalb 31.01.2024 dem Arbeitsamt den Personalstand und eventuelle freie Stellen mitzuteilen. Führungskräfte, Lehrlinge und atypische Mitarbeiter sind von der Berechnung ausgenommen. Teilzeit-Beschäftigte werden nur im Verhältnis zu den geleisteten Wochenstunden berücksichtigt. Zudem sind gewisse Berufsgruppen wie Bauarbeiter, Busfahrer oder Pflegepersonal, saisonal Beschäftigte, usw. vom Gesetz ausgeschlossen. Sollte für Sie die Meldung verpflichtend sein, werden wir die entsprechende Meldung durchführen.

30.04.2024 Antrag Beitragsbegünstigung INPS bezüglich Gleichstellungszertifikat („parità di genere“)

Arbeitgeber, welche im Besitz des Zertifikates UNI/PdR 125:2022 für Gleichstellung zwischen Männer und Frauen sind (Art. 46-bis, GvD 198/06 – geändert mit Art. 4, Gesetz 162/21) sind, müssen uns dieses innerhalb 31.03.2024 zukommen lassen, damit wir den entsprechenden Antrag auf Beitragsreduzierung beim Online-Portal des INPS stellen können. Die Beitragsreduzierung beläuft sich auf 1% aller INPS-Beiträge zu Lasten des Arbeitgebers bis zum einem Maximum von 50.000 Euro pro Jahr.

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15.01.2024

Newsletter vom 15.01.2024

Sehr geehrte Handwerksbetriebe,

im Folgenden nochmals die Mitteilung seitens des Sani-Fonds (welche Sie bereits erhalten haben), dass alle bereits versicherten Familienmitglieder der Arbeitnehmer neu einzuschreiben sind. Zudem wurde der entsprechende, monatliche Beitrag von 17 auf 31,25 Euro angehoben (jener der Arbeitnehmer hingegen bleibt unverändert bei 10,42 Euro).

 Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und wünschen einen guten Start ins neue Jahr.

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