Wir machen Arbeitsrecht
verständlich.

Helmut Weissenegger

Arbeitsrechtsberater

Viele machen Alles.
Wir machen Arbeitsrecht.

Ewald Hinrichs

Arbeitsrechtsberater

Wir denken 
in Lösungen.

Michael Weissenegger 

Arbeitsrechtsberater

Wir denken 
in Lösungen.

Reinhard Wellenzohn

Arbeitsrechtsberater

Fälligkeiten

16.04.2024

Laborfonds - Hinterlegung Abfertigung

mittels Mod. F24

16.04.2024

Einzahlung Lohnsteuern und Sozialbeiträge

mittels Mod. F24

16.04.2024

Fondo Est, Sani-Fonds, EBNA, Cadiprof - Einzahlung

mittels Mod. 24

Alle Fälligkeiten

News

12.02.2024

Newsletter vom 12.02.2024 – Beitragsbefreiung für berufstätige Mütter (bonus mamme)

Dieser Bonus mit Gültigkeit ab dem 01. Januar 2024 (bis Ende 2026) besteht in einer 100%igen Befreiung vom Anteil der Sozialversicherungsbeiträge (IVS), die zu Lasten von berufstätigen Müttern mit drei oder mehr Kindern vorgesehen sind. Die Arbeitnehmerin muss dabei ein abhängiges, unbefristeten Arbeitsverhältnis haben. Die Befreiung ist bis zu dem Monat, in dem das jüngste Kind achtzehn Jahre alt wird, möglich.

Für den Monat Januar erfolgt die Anwendung rückwirkend, ab Februar dann monatlich mit jeder Lohnabrechnung.

Nur im Jahr 2024 kann die Befreiung auch von Müttern mit zwei Kindern in Anspruch genommen werden, und zwar bis zu dem Monat, in dem das jüngste Kind zehn Jahre alt wird.

Damit die Beitragsbefreiung angewandt werden kann, müssen die Arbeitnehmerinnen dem Arbeitgeber oder direkt dem INPS die Steuernummern der Kinder mitteilen.

Für die Mitteilung der Steuernummern bereiten wir eine entsprechende Eigenerklärung vor, die wir Ihnen in den kommenden Tagen zukommen lassen werden.

Weiterlesen Schliessen
Alle News

Publikationen

17.11.2022

3000€-Bonus

Beitrag Radio RAI-Südtirol zum 3000€-Bonus

Download
Alle Publikationen

Rundschreiben

18.03.2024

RS 4/2024 - Mitteilung über Schwerstarbeiter

Sehr geehrter Kunde,

anbei übermitteln wir Ihnen unser Rundschreiben bezüglich der Mitteilung über die Schwerstarbeiter mit Fälligkeit 31.03.2024.

Weiterlesen Schliessen
Alle Rundschreiben

© 2014 WHW MwSt-Nr.: IT02818060218