Fälligkeiten
16.04.2024
Laborfonds - Hinterlegung Abfertigung
mittels Mod. F24
16.04.2024
Einzahlung Lohnsteuern und Sozialbeiträge
mittels Mod. F24
16.04.2024
Fondo Est, Sani-Fonds, EBNA, Cadiprof - Einzahlung
mittels Mod. 24
News
12.02.2024
Newsletter vom 12.02.2024 – Beitragsbefreiung für berufstätige Mütter (bonus mamme)
Dieser Bonus mit Gültigkeit ab dem 01. Januar 2024 (bis Ende 2026) besteht in einer 100%igen Befreiung vom Anteil der Sozialversicherungsbeiträge (IVS), die zu Lasten von berufstätigen Müttern mit drei oder mehr Kindern vorgesehen sind. Die Arbeitnehmerin muss dabei ein abhängiges, unbefristeten Arbeitsverhältnis haben. Die Befreiung ist bis zu dem Monat, in dem das jüngste Kind achtzehn Jahre alt wird, möglich.
Für den Monat Januar erfolgt die Anwendung rückwirkend, ab Februar dann monatlich mit jeder Lohnabrechnung.
Nur im Jahr 2024 kann die Befreiung auch von Müttern mit zwei Kindern in Anspruch genommen werden, und zwar bis zu dem Monat, in dem das jüngste Kind zehn Jahre alt wird.
Damit die Beitragsbefreiung angewandt werden kann, müssen die Arbeitnehmerinnen dem Arbeitgeber oder direkt dem INPS die Steuernummern der Kinder mitteilen.
Für die Mitteilung der Steuernummern bereiten wir eine entsprechende Eigenerklärung vor, die wir Ihnen in den kommenden Tagen zukommen lassen werden.
Rundschreiben
28.03.2024
RS 5/2024 - Das PNRR-Dekret
Sehr geehrter Kunde,
anbei übermitteln wir Ihnen unser Rundschreiben bezüglich der neuen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, welche im PNRR-Dekret enthalten sind.
Gleichzeitig möchten wir Ihnen Frohe Ostern und ein paar erholsame Tage wünschen.